Vivent Rental

Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Vivent Rental · Aktueller Stand: 22.09.2025

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeines und Geltungsbereich

A.1 Allgemeines

A.1.1 Grundsätzliche Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen von Vivent Rental, Geschäftsführer: Vincent Bladt, Dahlienweg 1, 49525 Lengerich, die vom Kunden beauftragt werden.

Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Mit Beauftragung von Vivent Rental durch den Kunden erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

A.2 Geltungsbereich

A.2.1 Leistungsbereiche

Vivent Rental versteht sich als B2B-Dienstleister, dessen Leistungsangebot verschiedene Geschäftsfelder umfasst. Dazu gehören das Eventmanagement, also die Planung, Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, sowie die Veranstaltungstechnik und Rental, welche die Vermietung, Lieferung, Betreuung und Bedienung von technischer Ausstattung einschließt. Darüber hinaus bietet Vivent Rental im Bereich Weiterbildung ausschließlich digitale Online Kurse an. Ergänzend erfolgt der Vertrieb von Equipment und Produkten im Bereich der Veranstaltungstechnik. Ein weiterer Geschäftsbereich betrifft Sonderanfertigungen, insbesondere die Herstellung individuell angefertigter Komponenten, wie beispielsweise im 3D-Druckverfahren.

A.2.2 Abgrenzung B2B / B2C

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden separat unter dem Punkt A.5 „Verbraucherschutz und Widerrufsrecht“ behandelt.

A.2.3 Begriffsbestimmungen

Im Folgenden wird Vivent Rental auch als „die Gesellschaft“, der Vertragspartner als „der Kunde“ bezeichnet. Die Vereinbarung über Leistungen und Nutzungsbedingungen wird ausschließlich zwischen der Gesellschaft und dem Kunden geschlossen.

A.3 Vertragsabschluss

A.3.1 Angebote

Angebote der Gesellschaft sind grundsätzlich unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden dar.

A.3.2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn

  • der Kunde das Angebot der Gesellschaft durch eine Online-Signatur bestätigt, oder
  • der Kunde das Angebot der Gesellschaft durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail oder Brief) annimmt, oder
  • der Kunde die Leistung der Gesellschaft stillschweigend durch Inanspruchnahme entgegennimmt.

A.3.3 Rangfolge

Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist stets das zuletzt von der Gesellschaft übermittelte Angebot, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

A.3.4 Rücktrittsrecht

Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht vor, bis zur tatsächlichen Leistungserbringung ein Angebot bzw. eine bereits erteilte Auftragsbestätigung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

A.4 Leistungserbringung

A.4.1 Anpassungen des Leistungsumfangs

Die Durchführung der vereinbarten Leistungen erfolgt in Abstimmung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden. Über wesentliche Fortschritte sowie über die jeweilige Arbeitsweise wird regelmäßig kommuniziert. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs sind möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung der Gesellschaft. Entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Änderungen können zudem zu einer Verschiebung vereinbarter Fristen, Liefer- oder Fertigstellungstermine führen; hierfür übernimmt die Gesellschaft keine Haftung.

A.4.2 Leistungszeiträume und Fristen

Leistungszeiträume und Fristen ergeben sich aus dem Angebot oder aus der schriftlichen Korrespondenz zwischen den Parteien, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Eine stillschweigende Inanspruchnahme weiterer Leistungen, etwa durch die Verlängerung einer Veranstaltung über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinaus, gilt als verbindliche Beauftragung zusätzlicher Leistungen und ist entsprechend zu vergüten.

A.4.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlichen oder im Vertrag vereinbarten Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zu erbringen. Unterbleiben diese Mitwirkungen oder werden sie verspätet oder unzureichend erbracht, ist die Gesellschaft berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung zurückzustellen. Hierdurch entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

A.4.4 Beanstandungen

Beanstandungen hinsichtlich der Arbeitsweise oder des Verhaltens der Gesellschaft sind vom Kunden unverzüglich in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, gelten die Arbeitsweise und die Leistungen der Gesellschaft als vertragsgemäß.

A.4.5 Leistungsverzug

Gerät die Gesellschaft mit ihren Leistungen in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist in Schrift- oder Textform zu setzen. Erst wenn diese Nachfrist schuldhaft nicht eingehalten wird, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Leistungsteil fristlos zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Rücktritts bereits erbrachte Teilleistungen sind angemessen zu vergüten.

A.4.6 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Mündliche Zusagen sind unverbindlich.

A.4.7 Verantwortung des Kunden

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf notwendige Genehmigungen, Anzeigen oder Sicherheitsauflagen. Die Gesellschaft haftet nicht für Rechtsverstöße, die auf fehlende oder fehlerhafte Genehmigungen des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde bleibt in jedem Fall Veranstalter im Sinne öffentlich-rechtlicher Vorschriften und hat die Aufsichtspflichten im Rahmen der Veranstaltung sicherzustellen.

A.4.8 Einschaltung Dritter

Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung der Vertragsleistungen nach eigenem Ermessen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Gesellschaft tritt gegenüber diesen Dritten als Generalunternehmer auf. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, erfolgt der Abschluss der Einzelverträge ausschließlich zwischen der Gesellschaft und dem beauftragten Dritten, um eine reibungslose Durchführung des Auftrags sicherzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, die Kommunikation mit den von der Gesellschaft beauftragten Dritten ausschließlich über die Gesellschaft abzuwickeln. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit diesen Dritten ohne Einbeziehung der Gesellschaft ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausgeschlossen.

A.5 Verbraucherschutz und Widerrufsrecht (B2C)

A.5.1 Unternehmer

Für Unternehmer (B2B) im Sinne von § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht. Hier tritt „A.6 Storno und Rücktritt“ in kraft.

A.5.2 Geltungsbereich

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB wird ausschließlich für den Kauf von 3D-gedruckten Teilen und Eigenfertigungen aus dem Online-Shop der Gesellschaft gewährt. Für alle anderen physischen Produkte der Gesellschaft erfolgt der Verkauf ausschließlich an Unternehmer (B2B).

A.5.3 Widerrufsrecht

Für die in A.5.2 genannten Produkte gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind individuell angefertigte Sonderteile, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Solange die Fertigung noch nicht begonnen wurde, kann die Bestellung storniert werden. In diesem Fall erstattet die Gesellschaft 50 % der vereinbarten Vergütung. Sobald die Fertigung begonnen oder abgeschlossen ist, ist eine Stornierung ausgeschlossen und die volle Vergütung fällig.

A.5.4 Dienstleistungen

Bei Dienstleistungen entfällt das Widerrufsrecht, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde. Hat die Leistung bereits begonnen und macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er den bis dahin erbrachten Anteil der Dienstleistung angemessen zu vergüten.

A.5.5 Digitale Produkte

Beim Erwerb von digitalen Onlinekursen erlischt das Widerrufsrecht mit dem Beginn der Nutzung. Mit dem Kauf erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis, dass die Leistung unmittelbar erbracht wird und er damit sein Widerrufsrecht verliert.

A.6 Storno und Rücktritt (B2B)

A.6.1 Vorgaben

Eine Stornierung oder ein Rücktritt durch den Kunden ist nur in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail) möglich.

A.6.2 Fristen

Bei Rücktritt vom Vertrag werden folgende Entschädigungen fällig:

  • mehr als 4 Wochen vor Leistungsbeginn: 30 % des Auftragswertes,
  • 2–4 Wochen vor Leistungsbeginn: 50 % des Auftragswertes,
  • 1–2 Wochen vor Leistungsbeginn: 80 % des Auftragswertes,
  • weniger als 1 Woche vor Leistungsbeginn: 90 % des Auftragswertes,

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

A.6.3 Nichtabholung

Bei Nichtabholung von Mietsachen nach Fälligkeit schuldet der Kunde 90 % der vereinbarten Vergütung.

A.6.4 Sonderanfertigungen

Bei Sonderanfertigungen (z. B. 3D-Druck, Kulissen oder individuell produzierte Produkte) ist eine Stornierung nur möglich, solange noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde; in diesem Fall werden 50 % des vereinbarten Preises berechnet. Nach Beginn der Fertigung oder bei Lieferung ist der volle Preis fällig.

A.6.5 Nebenkosten

Unabhängig von den Stornofristen hat der Kunde sämtliche bis zur Stornierung bereits entstandenen Kosten (z. B. Fremdleistungen, Vorbereitungskosten, Logistik) zu erstatten. Der Kunde kann nachweisen, dass der Gesellschaft ein geringerer Schaden entstanden ist.

A.6.6 Ausschluss

Bei Verträgen mit Unternehmern im Bereich Vertrieb von Produkten ist eine Stornierung oder ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Gründe (z. B. erhebliche Mängel, Verzug nach Nachfristsetzung) vorliegen.

A.7 Gewährleistung, Haftung und Höhere Gewalt

A.7.1 Pflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen und Lieferungen der Gesellschaft unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, gelten die Leistungen der Gesellschaft als vertragsgemäß. Jeder festgestellte Mangel ist unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen.

A.7.2 Ansprüche

Dem Kunden steht das Recht zu, dass angezeigte Mängel an den Vertragsleistungen innerhalb angemessener Frist und in wirtschaftlich zumutbarer Weise durch die Gesellschaft behoben werden. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder für die Gesellschaft wirtschaftlich unzumutbar, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

A.7.3 Fremdleistungen

Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung und keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht im ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang der Gesellschaft enthalten sind.

A.7.4 Haftungsumfang

Die Gesellschaft haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Gesellschaft nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss erkennbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

A.7.5 Ausschluss

Eine Haftung der Gesellschaft für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

A.7.6 Gesundheitsschäden

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

A.7.7 Gewährleistungsrechte

Soweit gesetzlich keine Gewährleistungsrechte bestehen, sind Schadensersatzansprüche des Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

A.7.8 Veranstalterrolle

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, tritt die Gesellschaft nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt in diesem Fall die volle Verantwortung als Veranstalter im Sinne öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

A.7.9 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegen, befreien die Gesellschaft für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Streiks, Epidemien, Pandemien, Stau, behördliche Anordnungen sowie weitere Einflüsse, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen auch Verspätungen oder Ausfälle von Transportdienstleistern wie z. B. der Deutschen Bahn oder vergleichbaren Beförderungsunternehmen. Bereits entstandene Aufwendungen und erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu vergüten.

A.8 Bonitätsstufen und Zahlungsziele

A.8.1 Fälligkeit

Rechnungen der Gesellschaft sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

A.8.2 Sicherheiten

Ab einem Auftragswert von 2.000 Euro netto ist die Gesellschaft berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft jederzeit berechtigt, Vorkasse oder die Stellung einer angemessenen Sicherheit zu verlangen.

A.8.3 Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht des Kunden besteht ungeachtet des Rechts zur Mängelrüge. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter, aber nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Rechte zur Aufrechnung und Zurückbehaltung.

A.8.4 Selbstabholung

Selbstabholer sind verpflichtet, vor oder bei Abholung von Geräten oder Produkten den Mietzins für die gesamte Mietzeit sowie sämtliche weiteren vereinbarten Kosten wie Personalkosten, Kilometerpauschalen, Spesen und Nebenleistungen vollständig zu begleichen. Für Verbraucher gilt diese Regelung nur, soweit sie nicht den gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen widerspricht.

A.8.5 Bonitätsstufen und Zahlungsziele

Die Gesellschaft ordnet jeden Kunden in eine Bonitätsstufe ein. Neukunden starten grundsätzlich auf der Stufe „Bronze“. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlichten Regelungen unter www.vivent-rental.de/bonität. Diese Regelungen sind verbindlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

A.8.6 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu berechnen. Nach Ausschöpfung der vorgesehenen Mahnstufen wird die Forderung standardmäßig an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. Die Gesellschaft behält sich darüber hinaus vor, zur Durchsetzung ihrer Forderungen einen Rechtsanwalt einzuschalten.

A.8.7 Leistungsverweigerung

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen zurückzuhalten, solange offene Rechnungen bestehen oder der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

A.9 Urheberrechte und Konzepte

Alle von der Gesellschaft erstellten Konzepte, Ideen, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, Präsentationen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Gesellschaft, unabhängig davon, ob sie auftragsbezogen oder im Rahmen von Vorarbeiten erstellt wurden. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft zulässig. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

A.10 Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der Gesellschaft streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus. Gleiches gilt für die Gesellschaft in Bezug auf Informationen des Kunden.

A.11 Bild- und Nutzungsrechte

Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellte Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen zur Dokumentation sowie zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Urheber- und Nutzungsrechte an von der Gesellschaft erstellten Medien verbleiben bei der Gesellschaft, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

B. Besondere Bestimmungen im Eventmanagement

B.1 Veranstalterrolle

Die Gesellschaft tritt nicht als Veranstalter auf. Der Kunde bleibt Veranstalter im Sinne der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und trägt die damit verbundenen Sorgfaltspflichten.

B.2 Sorgfaltspflichten

Die Gesellschaft übernimmt nicht die Sorgfaltspflichten des Veranstalters, insbesondere nicht in Bezug auf Genehmigungen, Sicherheitsauflagen oder die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

B.3 Informationspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft sämtliche für die Planung und Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Veranstaltungsort, Teilnehmerzahlen, Sicherheitskonzepten und einzubindenden Fremddienstleistern.

B.4 Änderungen

Änderungen der Veranstaltungsplanung, die den Leistungsumfang der Gesellschaft betreffen, hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Hierdurch entstehende Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.

C. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungstechnik

C.1 Generelles

C.1.1 Veranstalterrolle

Die Gesellschaft tritt nicht als Veranstalter auf. Der Kunde bleibt Veranstalter im Sinne der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und trägt die damit verbundenen Sorgfaltspflichten.

C.1.2 Voraussetzungen

Der Kunde ist verpflichtet, alle Voraussetzungen für die Leistungserbringung rechtzeitig, vollständig und für die Gesellschaft kostenfrei zu schaffen. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Stromanschlüssen, Erdungen, Bühnenflächen, Zugängen, Akkreditierungen, Genehmigungen sowie weiterer im Vertrag vereinbarter Mitwirkungen.

C.1.3 unzureichende Mitwirkung

Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass Mitwirkungspflichten des Kunden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt werden (z. B. fehlende Zugänge, unzureichende Stromversorgung, verspätete Baufortschritte), werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

C.1.4 Versicherungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, für den Mietzeitraum ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Elektronik- oder Veranstaltungsausfallversicherung) abzuschließen. Soweit ein solcher Schutz nicht besteht, haftet der Kunde für Schäden und Verluste während der Mietdauer in vollem Umfang.

C.2 Equipment

C.2.1 Haftungsausschluss

Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder Schäden an Personen, Umwelt oder Dritten, die aus dem Betrieb, der Nutzung oder dem Einsatz der gemieteten Technik oder anderer gemieteter Gegenstände entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, durch Flüssigkeiten, Feuer, Rauch, Emissionen, pyrotechnische Effekte, unsachgemäße Aufstellung oder unzureichende Sicherung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Folgen des Einsatzes.

C.2.2 Besichtigungsrecht

Die Gesellschaft ist berechtigt, das vermietete Equipment nach vorheriger Ankündigung jederzeit zu besichtigen, zu überprüfen und erforderliche Reparaturen vorzunehmen. Der Kunde hat den Zugang hierzu zu ermöglichen.

C.2.3 Reparaturen und Wartung

Reparaturen und Wartungen dürfen ausschließlich durch die Gesellschaft oder durch von ihr beauftragte Personen vorgenommen werden. Eigenmächtige Eingriffe oder Reparaturversuche durch den Kunden oder Dritte führen zum Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche und begründen eine verschuldensunabhängige Ersatzpflicht des Kunden.

C.2.4.1 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln, es ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen und alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

C.2.4.2 Fachgerechte Bedienung

Das gemietete Equipment darf ausschließlich von fachkundigem Personal bedient werden, das über die erforderlichen Kenntnisse, Qualifikationen oder gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise (z. B. Laserschutzschein, Staplerschein, Pyrotechnik-Bescheinigung) verfügt. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass diese Voraussetzungen während der gesamten Mietdauer eingehalten werden. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch die Bedienung des Equipments durch Personal entstehen, das nicht über die erforderliche Qualifikation oder gesetzlich vorgeschriebene Nachweise verfügt.

C.2.5 Haftung

Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Equipments während der Mietdauer, unabhängig davon, ob diese durch den Kunden, dessen Personal, Besucher oder durch Dritte verursacht wurden.

C.2.6 Mängel

Mängel oder Schäden am Equipment sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt das Equipment als ordnungsgemäß übernommen.

C.2.7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Equipments geht mit der Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragte über. Dies gilt auch dann, wenn Transport oder Aufbau durch die Gesellschaft erfolgt.

C.2.8 Untervermietung

Der Kunde ist nicht berechtigt, das gemietete Equipment oder sonstige von der Gesellschaft bereitgestellte Gegenstände ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft an Dritte zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder weiterzugeben. Eine Gebrauchsüberlassung an eigene Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Freelancer im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung gilt nicht als unzulässige Weitergabe. Jede Überlassung an andere Unternehmen, Dritte auf dem Veranstaltungsgelände oder sonstige unbeteiligte Personen ist hingegen untersagt. Eine unzulässige Untervermietung oder Weitergabe führt zur vollen Haftung des Kunden für sämtliche daraus entstehenden Schäden.

C.2.9 Vorzeitige Rückgabe

Bei Langzeitmietverträgen oder Dry-Hire-Leistungen ist eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache ausgeschlossen. In diesem Fall werden der tatsächlich in Anspruch genommene Mietzeitraum sowie eine Stornogebühr von 10 % der vereinbarten Gesamtsumme berechnet.

C.3 Rückgabe

C.3.1 Rückgabeort und -zeit

Die Rückgabe hat vollständig, funktionsfähig, gereinigt und im vereinbarten Zeitraum am Sitz der Gesellschaft oder an einem ausdrücklich vereinbarten Rückgabeort zu erfolgen.

C.3.2 Rückgabezeit

Rückgaben sind ausschließlich während der Geschäftszeiten oder nach vorheriger Terminabsprache möglich.

C.3.3 verspäteter Rückgabe

Gibt der Kunde das Equipment verspätet zurück, verlängert sich die Mietdauer automatisch bis zur tatsächlichen Rückgabe. Die Gesellschaft ist berechtigt, die vereinbarte Tagesmiete pro angefangenem Tag in Rechnung zu stellen.

C.3.4 Nachberechnung

Fehlende Teile, Zubehör oder Verpackungen werden dem Kunden nachberechnet.

C.3.5 Übergabeprotokoll

Bei Rückgabe ist die Gesellschaft berechtigt, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Beanstandungen, die im Protokoll nicht vermerkt sind, gelten als nicht erfolgt.

C.3.6 Zustand bei Rückgabe

Die Rückgabe muss in ordnungsgemäßem, einsatzbereitem und gereinigtem Zustand erfolgen. Notwendige Reinigungsarbeiten, Instandsetzungen oder Ersatzbeschaffungen, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelhaften Rückgabezustand erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.

C.3.7 Gefahrtragung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung trägt der Kunde bis zur tatsächlichen Rückgabe am vereinbarten Rückgabeort, auch wenn das Equipment vorzeitig ungenutzt zurückgelangt.

D. Besondere Bestimmungen für den Vertrieb

D.1 Haftungsausschluss

Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer unsachgemäßen oder nicht gesetzeskonformen Nutzung der vom Kunden erworbenen Produkte resultieren. Dies gilt insbesondere für Schäden an Personen, Umwelt oder Dritten.

D.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

D.3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Gesellschaft. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen. Eine Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Belastung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft zulässig.

D.4 Vorkasse

Ein Versand oder eine Auslieferung der Ware erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

D.5 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder an einen vom Kunden beauftragten Transporteur auf den Kunden über. Erfolgt der Versand durch die Gesellschaft, geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über.

D.6 Herstellergarantien

Sofern vom Hersteller oder Lieferanten Garantien gewährt werden, gibt die Gesellschaft diese an den Kunden weiter. Darüber hinausgehende Garantiezusagen durch die Gesellschaft bestehen nicht.

D.7 Gewährleistungsfristen

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer zwölf Monate ab Übergabe der Ware. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen. Ansprüche auf Nacherfüllung bestehen nur für nachweislich bereits bei Gefahrübergang vorhandene Mängel.

D.8 Lieferverzögerungen

Die Gesellschaft haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Hersteller, Vorlieferanten oder Transportunternehmen verursacht werden, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegen.

E. Besondere Bestimmungen für Digitale Produkte

E.1 Definition

Digitale Produkte im Sinne dieser AGB sind ausschließlich von der Gesellschaft bereitgestellte Onlinekurse, die in digitaler Form über eine Plattform oder per Download zur Verfügung gestellt werden.

E.2 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die erworbenen digitalen Inhalte ausschließlich zu eigenen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gesellschaft unzulässig.

E.3 Bereitstellung

Die Bereitstellung der digitalen Inhalte erfolgt nach Vertragsschluss unmittelbar über einen Online-Zugang oder per Downloadlink. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetverbindung, Endgerät, aktuelle Software) selbst sicherzustellen.

E.4 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für digitale Produkte. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich in Schrift- oder Textform anzuzeigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, nach eigener Wahl die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung vorzunehmen.

E.5 Haftung

Für die Inhalte der digitalen Produkte haftet die Gesellschaft nur im Rahmen von A.7 dieser AGB. Eine Haftung für Lernerfolge oder den konkreten Einsatz der erworbenen Inhalte im beruflichen oder privaten Kontext wird ausgeschlossen.

F. Schlussbestimmungen

F.1 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

F.2 Schriftformklausel

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

F.3 umfassende Storno-Regelungen

Für den Fall, dass die vertraglichen Vereinbarungen sowohl Veranstaltungsleistungen gemäß Abschnitt B als auch Mietleistungen gemäß Abschnitt C beinhalten, gelten für die Berechnung von Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen ausschließlich die Bestimmungen aus A.6 (Storno und Rücktritt).

F.4 GEMA und weitere Abgaben

Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, Gebühren sonstiger Verwertungsgesellschaften, Abgaben an die Künstlersozialversicherung sowie Energie-, Wasser- und Abfallkosten sind vom Kunden zu tragen. Gleiches gilt für die Kosten einer ausreichenden Veranstaltungshaftpflichtversicherung sowie ggf. Veranstaltungsausfall- und Elektronik-/Equipmentversicherungen.

F.5 Anmeldepflichten

Der Kunde verpflichtet sich, gegebenenfalls erforderliche Anmeldungen bei der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften selbst vorzunehmen und die hieraus entstehenden Kosten zu tragen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

F.6 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

F.7 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

F.8 Mitteilungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Unternehmensdaten (insbesondere Name, Anschrift, Ansprechpartner, Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Kommunikationsdaten) unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung und entsteht hierdurch Verzögerungen oder Schäden, haftet der Kunde.